Nyelvi soksznsg - Die sprachliche Vielfalt
Die Sprache, Zugang zu den Kulturen
Die Achtung der sprachlichen Vielfalt ist einer der demokratischen und kulturellen Pfeiler der Union und wird in Artikel 22 der Charta der Grundrechte der Europischen Union anerkannt. Die Bedeutung der Sprachen wurde auch durch die Entschlieung des Rates vom 14. Februar 2002 ber die Sprachenvielfalt unterstrichen, die den Sprachen die Rolle der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Integration zuerkennt, insbesondere in einem erweiterten Europa.
Die sprachliche Vielfalt ist eines der Grundprinzipien fr die Arbeit der europischen Institutionen. Der Vertrag ber die Europische Union ist in allen 12 Sprachfassungen verbindlich (Spanisch, Dnisch, Deutsch, Griechisch, Englisch, Franzsisch, Irisch, Italienisch, Niederlndisch, Portugiesisch, Finnisch und Schwedisch) und garantiert jedem Unionsbrger das Recht, sich schriftlich an jede Institution zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten. Die Verordnung vom 6. Oktober 1958 zur Regelung der Sprachenfrage fr die Europische Wirtschaftsgemeinschaft schreibt den 11 Amts- und Arbeitssprachen der Institutionen, in denen auch der Vertrag abgefasst ist, gleichwertige Bedeutung zu (mit Ausnahme des Irischen).
Die etwa vierzig autochthonen Sprachen, die in der Europischen Union gesprochen werden, sind ein wesentlicher Bestandteil ihres Kulturerbes und ihrer Kultur. Das Erlernen von Fremdsprachen erffnet den Zugang zu unterschiedlichen Kulturen und ist fr die Europer von vorrangiger Bedeutung. Daher frdert die Union die Kenntnis, die Wahrung und Verbreitung der europischen Sprachen, aber auch der Sprachen von Drittlndern, mit denen sie zusammenarbeitet.
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