DAS ENDE DES ZWEITEN WELTKRIEGES
LNÉ 2007.10.29. 22:01
Das Ende des Zweiten Weltkrieges brachte doppeltes Leiden für die Schwaben.
Das Ende des Zweiten Weltkrieges brachte doppeltes Leiden für die Schwaben. Mehrere Zehntausende wurden in Viehwagen für Zwangsarbeit in Arbeitslagern in die Sowjetunion gebracht, wo sie unter unmenschlichen Arbeits- und Lebensbedingungen gerieten. Die jüngsten waren nicht einmal 17 Jahre alt. Tausende kamen infolge der Kälte und den Entbehrungen um, ungefähr 20 % der Verschleppten verstarben in der Sowjetunion. Währenddessen vertiefte sich in Ungarn der Gedanke der Anwendung der kollektiven Verantwortung. Der Gesetzentwurf sah vor, den Schwaben, die sich anlässlich der Volkszählung von 1941 als Deutsche bekannt hatten die Staatsbürgerschaft abzuerkennen, verurteilte sie zur Konfiskation und zur Vertreibung.
Alle Proteste waren vergebens, denn die ungarische Regierung hatte die Frage unter Berufung auf das Potsdamer Abkommen bereits entschieden. Diese Entscheidung wurde schon dadurch erleichtert, dass der Alliierte Kontrollrat die Zahl der Deutschen, die in die amerikanische Zone auszusiedeln waren in 500.000 angegeben hatte. Niemand weiß genau, woher diese Zahl stammt. In Ungarn lebten höchstens 450.000-500.000 Deutsche, selbst diese Zahl verringerte sich die Soldaten und Flüchtlinge hineingerechnet mit mindestens 100.000 Personen. Die 1946 angefangene Vertreibung traf massenweise Ungarndeutsche, die nichts mit dem Volksbund oder mit dem SS zu tun hatten, denen wegen ihrer deutschen Nationalität, deutscher Muttersprache diese Geschick zuteil wurde, oder die gar Mitglieder des Widerstandes waren. Nach den Angaben einer ungarischen Studie aus dem Jahre 1982 wurden um die 135.000 Personen in die amerikanische Besatzungszone Deutschlands ausgesiedelt, während die Zahl derjenigen, die in die sowjetische Zone verwiesen wurden ungefähr 50.-60.000 war. Die Schwaben verloren damit ihre gesamte Intelligenz bzw. Führungselite. Die in Ungarn verbliebene deutsche Bevölkerung war dadurch praktisch auf eine Stufe zurückgeworfen, die an die Ansiedlungszeit erinnerte: besitzlos, von der Verbindungskraft der Volksgruppe beraubt mussten die Familien auf sich allein gestellt alles von vorne anfangen. Die Ungarndeutschen waren einer Reihe von Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt, die ebenso wohl die politische Diskriminierung, wie wirtschaftliche Benachteiligungen bedeuteten. Die Folge war eine vollständige wirtschaftliche, wie soziale Durchstrukturierung der deutschen Bevölkerung Ungarns. Die Ungarndeutschen blieben de jure bis 1950 (die Verfassung sicherte 1949 die Gleichberechtigung aller Nationalitäten zu), de facto bis 1955 entrechtet.
|